AGB

 

1. Allgemeines

„Juhuwelt e.K.“ weist darauf hin, dass in Fällen eines Vertragsabschlusses

Juhuwelt e.K.
Inhaber Dirk Offenberg
Kronemannstraße 12
46509 Xanten
Telefon: 02801 2888
E-Mail: info@juhuwelt.de

Vertragspartner wird.

Juhuwelt e.K. erbringt Leistungen gegenüber ihren jeweiligen Vertragspartnern (nachstehend Kunde genannt) ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn Juhuwelt e.K. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang

Einzelheiten bezüglich der Leistungen, die Juhuwelt e.K. dem Kunden gegenüber erbringt, ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und der diesbezüglich mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen. Unentgeltlich von Juhuwelt e.K. zur Verfügung gestellte Dienste, können jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Wahrung einer Frist eingestellt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Minderung, Erstattung gezahlter Gebühren oder Schadensersatz ergibt sich daraus nicht.

3. Leistungseinschränkungen und -störungen

Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen können sich insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlichen Anordnungen, sowie technischer Änderungen und Ausfällen der Einrichtung oder Anlagen von Juhuwelt e.K. oder deren Versorgern ergeben. Juhuwelt e.K. wird in jedem Fall alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Störungen zu beseitigen und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen, bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz sind ausgeschlossen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Leistungen, die ihm durch Juhuwelt e.K. zur Verfügung gestellt werden, nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht oder internationale anerkannte Regeln des Völkerrechts zu verstoßen, bzw. zu einem derartigen Verstoß aufzufordern. Der Kunde versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen und verpflichtet sich eventuelle Urheberrechte Dritter zu beachten. Er wird Juhuwelt e.K. von allen Ansprüchen freihalten, die Dritte wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Urheberrecht durch den Kunden gegenüber Juhuwelt e.K. erheben. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben/Daten, die für die Durchführung eines Projektes von Bedeutung sind, Juhuwelt e.K. zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde diesem nicht nachkommen und somit die weitere Realisierung eines Projektes behindern, ist Juhuwelt e.K. berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen bzw. den Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde hat Juhuwelt e.K. unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform mitzuteilen.

5. Leistungsentgelt / Zahlungsbedingungen

Die vom Kunden für die Leistungen der Juhuwelt e.K. zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste und der Leistungsbeschreibung. Diese ergibt sich aus den aktuellen Prospekten bzw. der Auftragsbestätigung. Im Falle der Änderung der Preisliste wird Juhuwelt e.K. dem Kunden die aktualisierte Fassung zur Verfügung stellen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der nach geltendem Recht zu zahlenden Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer, sofern diese nicht als inkl. ausgewiesen ist. Änderungen an Layout, Design, Texten oder Inhalten die nach Genehmigung durch den Kunden in Auftrag gegeben werden, stellen einen neuen / Nachtragsauftrag dar. Dieser Mehraufwand kann von Juhuwelt e.K. gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden. Monatliche Gebühren für die Reservierung von Domains und für die Bereitstellung von Speicherplatz sind jeweils für 1 Jahr im voraus zu zahlen. Für angefangene Monate werden diese Kosten anteilsmäßig berechnet. Rechnungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit deren Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig und sind unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen ab Erhalt ohne Abzug auszugleichen. Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Einwendungen gegen die Rechnungen von Juhuwelt e.K. sind vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gegenforderungen kann der Kunde nur mit Rechnungen von Juhuwelt e.K. verrechnen, wenn diese Gegenforderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. wegen Überzahlung, Doppelzahlungen, etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine anderen Weisungen erteilt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Juhuwelt e.K. – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem aktuellen Basiszinssatz zu fordern. Im Falle des Zahlungsverzuges oder von berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähig- oder Zahlungswilligkeit des Kunden ist Juhuwelt e.K. berechtigt, die vertraglichen Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten gezahlt hat.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung sind alle erstellten Produkte/Daten Eigentum von Juhuwelt e.K.

6. Vertragsdauer / -kündigung

Der Vertrag kommt aufgrund eines schriftlichen Antrages (auch elektronisch übermittelt) des Kunden und dessen Annahme von Juhuwelt e.K. zustande. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es wird eine Mindestvertragsdauer vereinbart, ein Projekt durchgeführt oder es handelt sich um einmalige Gebühren. Verträge mit einer Mindestlaufzeit können von beiden Vertragspartnern frühestens zum Ablauf der Mindestdauer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Diese Verträge (z.B. für die Reservierung von Domains und die Bereitstellung von Speicherplatz) verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht rechtzeitig mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt werden. Die Mindestvertragsdauer von SSL-Sicherheitszertifikaten beträgt zwei Jahre und verlängern sich bei Nichtkündigung automatisch um zwei weitere Jahre. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform. Projektverträge (z.B. Fotoaufträge) enden automatisch mit der Beendigung des Projektes. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Juhuwelt e.K. ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestandteile dieses Vertrages, insbesondere der in Ziffer 4 genannten verstößt, und nicht umgehend diesen Verstoß und die dadurch entstehenden Folgen beseitigt; oder gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt., bzw. diesbezüglich ein dringender Tatverdacht besteht; oder der Kunde mit der Zahlung seiner Verpflichtungen an Juhuwelt e.K. mehr als ein Monat ganz oder teilweise in Rückstand ist oder der fällige Gesamtbetrag die Höhe der fälligen monatlichen Gebühren übersteigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Juhuwelt e.K. berechtigt, die Zugänge des Kunden zu den von Juhuwelt e.K. erbrachten Leistungen sofort zu sperren. Der Kunde bleibt ab diesem Zeitpunkt frei von der Verpflichtung der Zahlung des anteiligen Betrages. Zahlungsverpflichtungen für die von Juhuwelt e.K. vor der Wirksamkeit der Kündigung/Sperrung erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

7. Haftung von Juhuwelt e.K. / Verjährung

Reklamationen, die Inhalt und Qualität einer digitalen oder konventionellen Warensendung oder dessen Zustand betreffen, teilen Sie uns bitte unverzüglich nach Erhalt, jedoch spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang mit. Anderenfalls gilt die Ware als vertragsgemäß zugegangen. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel an einer Kaufsache oder einem Werk vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Liegt ein von uns nicht zu vertretener Mangel aus einem Werkvertrag vor, sind wir zur Ersatzleistung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, dann ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Juhuwelt e.K. nur, wenn und soweit diese Daten, die der Kunde in maschinenlesbarer Form sorgfältig und regelmäßig gesichert hat, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können. Im Falle einer Haftung von Juhuwelt e.K. gemäß Ziffer 7 sind alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche – außer im Falle vorsätzlichen Handelns oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz – auf den Vertragswert beschränkt. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz – mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigem Verhalten und arglistiger Täuschung – verjähren spätestens in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde vom Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die Juhuwelt e.K. und/oder mit Juhuwelt e.K. verbundenen und/oder von Juhuwelt e.K. beauftragten Dritten durch sein Verschulden, insbesondere gegen die mit Juhuwelt e.K. getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, entsteht.

9. Lieferzeit

Fest vereinbarte Lieferzeiten und/oder Aufnahmezeitpunkte für Fototermine haben Fixierungscharakter und begründen bei Nichteinhalten durch Juhuwelt e.K. ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Liefer- und Leistungsverzug aus höherer Gewalt und Ereignissen, die Juhuwelt e.K. die termingerechte Lieferung unmöglich machen, wie schlechte Witterung für Außenaufnahmen, und Störungen, die sich aus Ziffer 3 ergeben, hat Juhuwelt e.K. nicht zu vertreten. Sich daraus ergebene Lieferverzögerungen gelten als vereinbart. Der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt wird von Juhuwelt e.K. berücksichtigt, kann aber aufgrund besagter Einflüsse und möglicher Störungen nicht garantiert werden. Als maximale Lieferzeit werden drei Monate vereinbart. Nach drei Monaten hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Der Rücktritt vom Auftrag wird nur anerkannt, wenn er unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt wird. Gerät Juhuwelt e.K. aus Gründen, die Juhuwelt e.K. nicht zu vertreten hat, in Lieferverzug, ist der Kunde berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er uns zuvor schriftlich eine Nachfrist von drei Wochen gesetzt hat.

10. Nutzungsrechte für Foto- und Video- und Designaufträge

Der Kunde erwirbt an den Bildern/Videos und Designs einfache Nutzungsrechte im vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die nach dem Vertrag einzuräumenden Nutzungsrechte erwirbt der Kunde mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und sämtlicher Nebenkosten. Die Übertragung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Juhuwelt e.K. Das gilt auch für die Weitergabe von Bildern und Layouts an Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Juhuwelt e.K. ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen. Ungeachtet des Umfangs der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bleibt Juhuwelt e.K. berechtigt, die Werke ohne jede inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung für alle in Betracht kommende Zwecke selbst zu verwerten. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, darf Juhuwelt e.K. diese Werke im Rahmen von Referenzen öffentlich zugänglich machen.

11. Datenkontrolle / Datennutzung

Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm – unter Nutzung der Leistungen von Juhuwelt e.K. oder anderen mit Juhuwelt e.K. verbundenen oder von Juhuwelt e.K. beauftragten Dritten – im Internet verbreiteten Informationen Dritten zugänglich sind. Juhuwelt e.K. wird den Inhalt der vom Kunden im Internet übermittelten Informationen weder zur Kenntnis nehmen noch kontrollieren, selbst, wenn es der Stand der Technik erlauben sollte.

12. Vertraulichkeit

Die Parteien dürfen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen aus der Geschäftsbeziehung und aus dem Bereich der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Presseerklärungen, Auskünfte und Ähnliches, in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung per Textform (E-Mail, Telefax, Brief) zulässig. Ungeachtet dessen darf Juhuwelt den Kunden als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie öffentlich wiedergeben bzw. zugänglich machen und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

13. Verschiedenes

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Ergänzungen und/oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Parteien verzichten auf eine körperliche Verbindung der einzelnen Seiten dieses Vertrages, bzw. der Anlagen. Juhuwelt e.K. ist berechtigt den Kunden zu Werbezwecken als Vertragspartner von Juhuwelt e.K. zu nennen. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich seiner Wirksamkeit, ist der Sitz von Juhuwelt e.K. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder undurchsetzbar sein oder künftig werden oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke tritt eine Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Stand: 01.05.2020